Wenn es mit der Ehe nicht mehr funktioniert und man sich zu einer Scheidung entschlossen hat, so ist dieses natürlich mit Kosten verbunden. Trennt man sich einvernehmlich und erfolgt auch eine einvernehmliche Scheidung, so gibt es hier Unterschiede beim Verfahrensablauf, aber auch bei den Kosten. So unterscheiden sich nämlich die Einvernehmliche Scheidung Kosten erheblich. Dazu nachfolgend ein paar Informationen zu den Kosten.
Das sind die Einvernehmliche Scheidung Kosten
Wer jetzt für eine Einvernehmliche Scheidung Kosten eine genaue Zahl möchte, den muss man enttäuschen. Es gibt nämlich keinen Einheitswert bei einer einvernehmlichen Entscheidung. Vielmehr werden die Kosten bei einer einvernehmlichen Entscheidung durch das Familiengericht, dieses ist für die Scheidung zuständig, mittels einem Beschluss festgelegt. Die Festlegung der Höhe vom Wert, man spricht hier auch vom Streitwert, wird auf der Grundlage vom Einkommen bemessen. Maßgeblich für die Bemessung ist hierbei das Nettoeinkommen von beiden Ehepartnern. Dieses wird im Rahmen des Beschluss verdreifacht und bildet den Streitwert. Wobei man wissen muss, es gibt einen Mindestwert der nicht unterschritten werden darf. So liegt dieser Mindeststreitwert bei einer Summe von 2000 Euro und bei einem Versorgungsausgleich von 1000 Euro. Können diese Kosten von den Ehepartnern nicht getragen werden, so gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
Anwaltskosten bei Einvernehmliche Scheidung Kosten
Bei den Einvernehmliche Scheidung Kosten muss man wissen, dass diese Kostenhöhe nur die Gerichtskosten beinhalten. Nicht beinhaltet sind die Kosten für einen Rechtsanwalt. Natürlich werden sich jetzt manche Leser fragen, braucht man überhaupt einen Rechtsanwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung? Leider muss man diese Frage mit einem deutlichen Ja beantworten. Mindestens ein Ehepartner braucht für die Antragsstellung auf Scheidung einen Anwalt, hier herrscht nämlich Anwaltszwang. Für die Gegenseite, also für den Ehepartner gegen den sich die Scheidung richtet, der braucht im Übrigen keinen Anwaltszwang. Dieser besteht ausschließlich nur für die Partei, die den Antrag auf Scheidung stellt. Die Kosten die im Rahmen der Beauftragung entstehen, müssen selber getragen werden. Wenn innerhalb der Familie Unstimmigkeiten herrschen, sollte man immer direkt den Familienanwalt fragen. Die Kosten geraten schnell in Vergessenheit, wenn dank des Anwalts endlich eine Lösung gefunden werden kann.
Regelung Anwaltskosten bei einer Einvernehmliche Scheidung Kosten
Gerade wenn man sich einvernehmlich scheiden lassen möchte, kann man natürlich hinsichtlich den Anwaltskosten auch eine Vereinbarung treffen. Konkret kann man eine Kostenteilungsvereinbarung treffen, sodass beide Ehepartner die Gebühren tragen. Wichtig ist hierbei aber zu wissen, die Ehepartner sind damit nicht automatisch gleich Mandanten vom Rechtsanwalt. Mandant ist nämlich nur der Ehepartner, der auch den Antrag auf Scheidung über den Rechtsanwalt stellt. Mit weiteren Einvernehmliche Scheidung Kosten muss man im Übrigen nicht rechnen. Kleiner Tipp noch zum Abschluss, eine Scheidung ist sicherlich keine billige Angelegenheit. Einen großen Teil von seinem Geld kann man aber über die Steuer wieder zurückbekommen. Denn die Scheidungskosten kann man von der Steuer absetzen. Die rechtliche Unterstützung ist es wert, dass man die Kosten für den Anfang in Kauf nimmt.